Die Bedeutung des ZFU-Siegels bei Fernbildungsangeboten

Die Zentralstelle für Fernunterricht prüft Fernschulen, ehe diese ihre Kurse öffentlich anbieten dürfen ein Gesetz, das vor allem Bildungsinteressierte schützen soll. Dennoch gibt es auch immer wieder Fernkurse, die dieses ZFU-Zertifikat nicht besitzen. Die Gründe dafür sind vielseitig und nicht immer muss es sich dabei gleich um ein unseriöses Angebot handeln!

Dieser Beitrag ist genau diesem Thema gewidmet und soll Ihre offenen Fragen rund um das Zertifikat und die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) beantworten.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Definition und gesetzliche Grundlage
  2. Voraussetzungen für die staatliche Zulassung
  3. Fernstudium ohne ZFU-Zulassung
  4. Gründe für die fehlende ZFU-Zertifizierung
  5. Bewertung von Angeboten ohne staatliche Zulassung
  6. Fazit

Das Fernstudium: Definition und Gesetzesgrundlage

Die rechtlichen Grundlagen zu Fernschulen und Fernstudiengängen werden in einem eigenen Gesetz geregelt, dem FernUSG – Fernunterrichtsschutzgesetz. Das Gesetz wurde im Jahr 1976 erlassen.

Für die Zulassungen von Fernschulen und Fernstudiengängen ist die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht zuständig. Darüber hinaus übernimmt sie auch die regelmäßige Prüfung der Fernschulen und entzieht die Zulassung bei Notwendigkeit natürlich auch wieder.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Zulassung gegeben sein?

Fernbildungsanbieter müssen nur unter bestimmten Voraussetzungen ein ZFU-Zertifikat besitzen.

Voraussetzungen für eine ZFU-Zertifizierungspflicht

  • Es muss ein gültiger privatrechtlicher Vertrag über das Fernstudium abgeschlossen werden.
  • Es werden Studiengebühren fällig.
  • Das Fernstudium findet zum größten Teil bei räumlicher Trennung statt.
  • Der erlangte Wissensstand wird regelmäßig über Prüfungen oder ähnlichem kontrolliert.

Alle Fernstudiengänge, bei denen es zum Beispiel Einsendeaufgaben gibt und bei denen ein Studienbrief ausgestellt wird, sind daher in der Regel auch von der ZFU staatliche zugelassen!

Was passiert, wenn ein Fernstudienangebot nicht von der ZFU zugelassen ist?

In diesem Fall kommen auf den Anbieter dieses Studiums meist hohe Strafen zu, denn generell sind alle Angebote, die nach dem Gesetz als Fernstudium definiert sind, zulassungspflichtig!

Dennoch treffen Sie auf der Suche nach einem geeigneten Fernstudium sicherlich immer wieder auf Studienangebote ohne ZFU-Siegel. Das kann unterschiedliche Gründe haben!

Mögliche Gründe für einen Fernstudiengang ohne ZFU-Zertifizierung

Nicht für jeden Anbieter von Fernbildungsangeboten ist von Gesetzes wegen verpflichtend, sich zertifizieren zu lassen. Vor allem dann, wenn die Unterrichtsangebote nicht dem FernUSG unterliegen.

Wann unterliegt ein Bildungsangebot nicht dem Fernunterrichtsschutzgesetz?

Es gibt Bildungsanbieter, gesetzlich nicht dem FernUSG zugeordnet werden. Der Grund dafür liegt zum Beispiel darin, dass

  • der jeweilige Anbieter keinen Vertrag mit dem Bildungsinteressierten abschließt
  • dass der jeweilige Studiengang über einen Video-Chat oder ein virtuelles Klassenzimmer absolviert wird
  • dass der Lehrgang oder Kurs nicht zum überwiegenden Teil aus der Ferne absolviert wird sondern mehr als zur Hälfte an Präsenzzeiten vorsieht
  • keine Erfolgskontrolle durch Prüfungen vorgesehen ist – beispielsweise bei Kreativlehrgängen, Hobby-Kursen

u.ä.

Ein weiterer Grund für eine fehlende ZFU-Zertifizierung kann sein, dass das ZFU-Zulassungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Hauptursache für ein fehlendes ZFU-Siegel ist die Tatsache, dass die Bildungsangebote von Gesetzes wegen nicht als Fernstudium eingestuft sind. Eine fehlende ZFU-Zertifizierung bedeutet also nicht gleich, dass das jeweilige Angebot unseriös ist, sondern meist nur, dass es nicht unter das FernUSG fällt!

Wie kann man Fernkurse ohne ZFU-Siegel bewerten?

Wenn Sie sich für ein Bildungsangebot ohne ZFU-Siegel interessieren, sollten Sie sich auf jeden Fall zumindest nach der Akkreditierung erkundigen.

Akkreditierung: Hierbei handelt es sich um eine externe Qualitätsüberpüfung durch eine Akkreditierungsagentur, die seit 2003 für alle Bildungsangebote mit Hochschulabschluss verpflichtend ist.

“Fernstudium” – ein Begriff, der nicht geschützt ist

Der Begriff “Fernstudium” ist nicht gesetzlich geschützt. Das ist auch der Grund weshalb viele Bildungsanbieter Ihre Kurse und Lehrgänge auch ohne staatliche Zulassung als Fernstudium betiteln dürfen.

Diese Tatsache wird von Kritikern immer wieder angeprangert und ermöglicht es den Anbietern, Weiter- und Ausbildungen auch dann als Fernstudium zu titulieren, wenn Sie beispielsweise nur zu einem sehr geringen Teil aus der Ferne absolviert werden.

In diesem Fall gibt es jedoch meist andere Zertifizierungssystem, die die Qualität dieser Angebote sichern.

Besitzt ein Bildungsanbieter überhaupt kein Zertifikat und ist damit ungeprüft, sollten Sie eher mit Vorsicht vorgehen und sich vorab noch einmal von einer neutralen Stelle beraten lassen.

Fazit

Die ZFU-Zertifizierung ist sicherlich ein wichtiges Instrument um die Qualität von Bildungsangeboten einschätzen zu können. Grob können Sie sich so auch einen Überblick über die seriösen und fragwürdigen Anbieter machen. Wenn Sie sich jedoch für einen Studiengang bei einer Fernschule interessieren, die kein ZFU-Siegel vorweisen kann, sollten Sie dennoch nicht gleich voreilige Schlüsse ziehen.

Wie in diesem Artikel beschrieben, kann es hierfür verschiedene Gründe geben, die nicht zwingend für ein unseriöses Angebot stehen müssen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich nach der Akkreditierung erkundigen oder andere Zertifizierungsstellen recherchieren, die vielleicht für die Qualitätskontrolle des gegenständlichen Bildungsangebotes zuständig ist.