Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit wird für jedes Fach und für jeden angestrebten Abschluss von einer Hochschule vorgegeben. Sie bezeichnet den Zeitraum, in dem die dazugehörigen Veranstaltungen im angemessenen Lerntempo absolvierbar sein sollen. Ursprünglich galt die Regelstudienzeit als rechtliche Grundlage für Studenten, damit diese keine Streichung des Studienfaches während ihrer Belegung fürchten mussten. Vor allem im Zuge der Umstellung von der alten zur neuen Studienordnung (Diplom/Magister nach Bachelor/Master) kann die Regelstudienzeit jedoch einigen Studenten zum Verhängnis werden, wenn sie diese nicht einhalten können. Viele Kurse werden in den neuen Studiengängen nicht mehr angeboten, die die Studenten jedoch benötigen würden, um ihr altes Studium zu Ende zu führen.
Die Regelstudienzeit steht außerdem im Zusammenhang mit etwaigen Bezügen von Förderungsgeldern wie etwa BAföG. Werden die Studenten nicht in der Regelstudienzeit fertig, kann der BAföG-antrag zwar befristet verlängert werden, die Behörden können die Bezuschussung jedoch einstellen. Bei Master- und Diplomstudiengängen betragen/betrugen die Regelstudienzeiten 7 bis 10 Semester, in den Bachelorstudiengängen beträgt die Regelstudienzeit fast immer 6 Semester (selten 7 oder gar 8 Semester) und in den Masterstudiengängen fast immer 4 Semester (seltener: 2 Semester).