Erwachsenenbildung

Der deutsche Bildungsrat definiert die Erwachsenenbildung als „Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer unterschiedlich ausgedehnten Bildungsphase“. Das heißt, nach Abschluss eines Studiums oder einer Berufsausbildung, wenn sich betreffende Personen bereits im Erwachsenenalter befinden und den Wunsch nach interessengesteuerter Fortbildung verspüren, ermöglichen es ihnen verschiedene Einrichtungen an Kursen unterschiedlicher Art teilzunehmen. Dabei reicht das Kursangebot von kreativen Inhalten über Inhalte des Heilpraxis und der Pflege bis hin zum Gartenbau oder gar wissenschaftlichen Vorgängen. Die Erwachsenenbildung kann entweder vertiefend zu den bereits erlernte Kenntnissen und Fähigkeiten belegt werden, oder sie kann vollkommen unabhängig davon als Befriedigung persönlicher Wissens- oder Interessenbedürfnisse betrachtet werden. Die Erwachsenenbildung kann entweder als Fernstudium aufgenommen werden oder vor Ort an Volkshochschulen oder kirchlichen Einrichtungen stattfinden. Aktuell befindet sich fast der Hälfte der Deutschen in weiterbildenden Kursen oder Lehrgängen oder hat an solchen schon einmal teilgenommen, egal ob es sich dabei um berufliche oder außerberufliche Fortbildungen handelt. Die Erwachsenenbildung kann dem Recht auf freie Entfaltung zugeordnet werden.