Förderung – auch für Fernstudiengänge

Nicht nur reguläre Studiengänge und „normale“ Studenten haben Anspruch auf Förderung ihres Bildungsvorhabens – dasselbe gilt auch für Fernstudenten. Dabei gibt es gleich mehrere Möglichkeiten der finanziellen Förderung eines Fernstudiums. Neben BAföG und einem Stipendium für ein Fernstudium haben die Studenten die Möglichkeit, auf Bildungsgutscheine und speziell von der Arbeitsagentur angebotene Fördermittel zurückzugreifen. Im Folgenden werden die verschiedenen Förderungen für ein Fernstudium und die betreffenden Zielgruppen, die diese Förderung in Anspruch nehmen können, erläutert.

BAföG

BAföG kann von allen Studenten beansprucht werden, die das 30. Lebensjahr (bzw. das 35. Lebensjahr bei Masterstudiengängen) noch nicht vollendet haben. Ausnahmeregelungen ermöglichen es jedoch auch beispielsweise Studenten, denen eine vorherige Ausbildung erst die Aufnahme eines (Fern-)Studiums ermöglich hat oder die einen zweiten Bildungsweg absolvieren, BAföG für ein Fernstudium zu beantragen. Eine weitere Voraussetzung, die für das Fernstudium BAföG gilt, ist die deutsche Staatsangehörigkeit. Anträge auf Fernstudium BAföG bzw. BAföG im Generellen können beim Bundesministerium für Forschung und Bildung auch online ausgefüllt oder beantragt werden. Dort werden auch alle Fragen zum Einkommen der Eltern, dem eigenen Einkommen und Vermögen, etc. beantwortet, die für die Errechnung und Gewährung des BAföG auch für ein Fernstudium berücksichtigt werden müsse.

Stipendium

Ebenso wie BAföG kann auch ein Stipendium für ein Fernstudium beantragt, beansprucht werden. Dabei gibt es zahlreiche verschiedene Stellen, an denen man sich um ein solches Stipendium bewerben kann. Für Fernstudenten ist vor allem das Aufsteigerstipendium des Bundesministeriums für Forschung und Bildung reizvoll. Berufstätige, die ihre Ausbildung mit der Note 1,9 oder besser abgeschlossen haben oder besonders erfolgreich an einem bundesweiten beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen haben, können sich um ein solches Stipendium für ein Fernstudium bewerben. Das Weiterbildungsstipendium kann von denjenigen beansprucht werden, die unter 25 sind und ihre Ausbildung ebenfalls mit einer Note von 1,9 oder besser abgeschlossen haben. Dieses Stipendium richtet sich insbesondere an Fernstudenten, die mindestens 15 Stunden pro Woche in ihrer Firma arbeiten. In einem Zeitraum, der sich über drei Jahre erstreckt kann der Student so bis zu 5.100 Euro erhalten – das Stipendium greift jedoch nur, wenn ein Fernstudium angestrebt wird, das der eigenen Arbeit bzw. dem Arbeitsbereich in der Firma, in der der Student arbeitet, zuträglich ist.

Bildungsgutscheine, etc.

Für beeinträchtigte Menschen, Alleinerziehende und Arbeitssuchende gibt es eine Fülle von Möglichkeiten Förderungen für ein Fernstudium zu beantragen. Eine solche Möglichkeit ist der „Bildungsgutschein“, der eingelöst werden kann, wenn eine Arbeitslosigkeit droht und eine Weiterbildung diese verhindern kann. Anträge und Informationen über die verschiedenen Förderungen auch für ein Fernstudium erteilt die Arbeitsagentur.