Förderungsmöglichkeiten für Fernstudium oder Weiterbildung

Wer eine berufsbegleitende Weiterbildung oder ein Fernstudium plant, sollte neben dem zeitlichen Aufwand auch die Finanzen berechnen. Dazu gehören direkte Kosten für Studiengebühren, Arbeitsmaterialien und Fachliteratur, aber auch indirekte wie Seminar-, Reise- oder Übernachtungskosten.

Viele wissen nicht, dass sie zahlreiche Zuschüsse und Leistungen beantragen können, die die Kosten für ein solches Vorhaben senken. Je nach Art der Weiterbildung oder des Fernstudiums ergeben sich folgende Möglichkeiten:

Förderung durch die Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten für eine Weiterbildungsmaßnahme im erlernten Beruf, wenn diese die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht. Voraussetzung dafür sind längere Arbeitslosigkeit und erfolglose Bewerbungen. Ebenso kommen Personen ohne Ausbildung oder Schulabschluss in Betracht. Ob die geplante Weiterbildung für eine Kostenübernahme in Frage kommt, muss beim Arbeitsberater erfragt werden.

Förderung durch den Arbeitgeber

Viele Arbeitgeber sind bereit, ihre Mitarbeiter finanziell zu unterstützen. Die Fortbildung sollte auf dem aktuellen Beruf aufbauen (z.B. für Manager ein Studium im Bereich BWL/ Wirtschaft) oder der Abschluss sollte Vorteile für den Arbeitgeber bringen. Ebenso besteht die Möglichkeit für den Arbeitgeber, die Maßnahme steuerlich abzusetzen.

Kostenausgleich durch das Finanzamt

Finanzielle Ausgaben können in der Lohnsteuererklärung angegeben werden. Im Falle einer Anerkennung als private Fortbildungsmaßnahme werden Werbungskosten geltend gemacht. Bewertet das Finanzamt die Maßnahme als Ausbildung, werden Sonderausgaben abgesetzt.

Förderung durch BAföG

Wer ein Fernstudium anstrebt, das den Schulabschluss erweitert, kann unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach BAföG erhalten. Diese sind:

  • Das Fernstudium hat dieselben Zugangsvoraussetzungen wie vergleichbare Angebote im Präsenzstudium. Dieses gilt auch für Schulabschlüsse. Je nach Abschluss wird der Teilnehmer einem Schüler oder Studenten gleichgestellt.
  • Die Leistung wird frühestens nach sechs Monaten und längstens für 12 Monate gewährt. Der Student muss nachweisen, dass der angestrebte Abschluss erreicht werden kann.

Grundsätzlich muss bei der zuständigen Landesbehörde nachgefragt werden, ob man für Leistungen nach dem BAföG berechtigt ist. Erst dann lohnt es sich einen Antrag zu stellen. Viele Institutionen beraten ausführlich auf ihren Internetseiten zum Thema Zuschüsse.