Fernstudium dank Bildungsgutschein?

Ein Fernstudium ist für viele Menschen eine wunderbare Gelegenheit, sich neben dem Beruf fortzubilden oder die Arbeitslosigkeit dazu zu nutzen, sich beruflich weiter zu qualifizieren und somit den Weg zu einem neuen Job zu ebnen. Die Zahlen der Fernuni Hagen und anderer privater Fernhochschulen sprechen für sich und den Zuspruch, den Fernstudien erfahren: So sind an der Fernuniversität in Hagen aktuell über 70.000 Fernstudenten eingeschrieben. Doch die Kosten für eine solche Fortbildungsmaßnahme sind hoch. Zwar können über diesen Weg akademische Grade nachgeholt werden, dabei muss man jedoch mit Kosten von gleich bis zu mehreren tausend Euro rechnen. Der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit kann dabei gerade Menschen, die arbeitslos gemeldet sind, dabei helfen, das Fernstudium zu finanzieren.

Vorraussetzungen für den Bildungsgutschein

Grundsätzlich gibt es keinen generellen Anspruch darauf, das Fernstudium oder ein anderes Fortbildungsangebot mit einem solchen Bildungsgutschein zu finanzieren. Die Arbeitsagentur stellt gewisse Auflagen, die erfüllt werden müssen und deren Erfüllung im besten Fall dazu führt, dass die gesamten Kosten des Fernstudiums mit dem Gutschein gedeckt werden können. Eine der Auflagen ist es dabei, dass es sich bei der Fortbildung nicht um irgendein beliebiges Fernstudium handelt, sondern es muss gewährleistet werden, dass es der tatsächlichen Fortbildung innerhalb des bisherigen Berufsbildes des Antragsstellers zuträglich ist und so eine weitere Qualifikation erlangt werden kann.

Beratung bei der Agentur für Arbeit

Zu den weiteren Vorraussetzungen, die dazu berechtigen, einen Bildungsgutschein in gewisser Höhe oder zur vollständigen Finanzierung des Fernstudiums in Anspruch zu nehmen, ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens drei Jahre Berufserfahrung. Dabei können die Bildungsgutscheine dann nur genutzt werden, wenn der angestrebte Studiengang auch als förderfähig zertifiziert und bestätigt worden ist. Die Mitarbeiter der Arbeitsagentur beraten in einem Gespräch über alle Möglichkeiten, dieses Beratungsgespräch zählt ebenso zu den Vorraussetzungen, um einen Bildungsgutschein beanspruchen zu können. Der Gutschein muss binnen drei Monaten nach der Genehmigung und Ausstellung eingelöst werden, ehe er verfällt. Ist er verfallen, kann er jedoch neu beantragt werden.