Finanzierungsmöglichkeiten eines Fernstudiums

Ein Fernstudium ist eine tolle Gelegenheit, sich altersunabhängig und neben dem Beruf fortzubilden, sich weiter zu qualifizieren oder einen akademischen Grad zu erlangen. Jedoch ist ein solches Fernstudium, auch wenn es berufsbegleitend absolviert werden soll, eine Angelegenheit, die mit einem erheblichen Kostenaufwand verbunden ist. Je nasch Studienart und Hochschule – ob öffentliche oder private Fernhochschule – kann ein solches Fernstudium zwischen 1.000 und bis zu 16.000 Euro kosten: Ein Faktor, der viele Menschen vor einem Fernstudium zurückschrecken lässt, obwohl es ihr Wunsch ist, sich beruflich weiter zu qualifizieren. Doch es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten. Beispielsweise kann der Arbeitgeber auf eine Beteiligung an den Kosten angesprochen werden, wenn sich für ihn daraus der Vorteil einer hochqualifizierten Arbeitskraft ergibt. Meistens geht mit einer solchen Kostenbeteiligung die Bedingung einher, bei der Arbeitnehmer sich dazu verpflichtet, einen bestimmten Zeitraum nach dem Fernstudium in der jeweiligen Firma beschäftigt zu bleiben.

Der Bildungsgutschein

Menschen, die bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sind, haben die Möglichkeit, einen Bildungsgutschein zu beantragen. Mit diesem Gutschein können je nach Bundesland bis zu 500 Euro jährlich oder aber – je nach Vorraussetzungen – die gesamten Kosten für ein Fernstudium übernommen werden. Eine eingehende Prüfung, ein Beratungsgespräch bei der Arbeitsagentur sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung (oder mindestens drei Jahre Berufserfahrung) zählen dabei zu den Vorraussetzungen.

Viele Anbieter von Fernstudiengängen arbeiten zudem mit Banken zusammen und bieten ihren Studenten so spezielle Kredite mit einem niedrigen Zinssatz an, die zur Finanzierung des Fernstudiums aufgenommen werden können. Die Tilgung setzt dann in der Regel erst nach dem Studium ein.

Steuerentlastungen

Auch durch Steuerentlastungen können die Kosten für ein Fernstudium verringert werden. Handelt es sich bei dem Fernstudium um ein Erststudium, so können Kosten für dieses Studium in der Steuererklärung in einer Höhe von bis zu 4.000 Euro als Sonderausgaben angegeben und abgesetzt werden. Handelt es sich um ein Aufbaustudium, können sogar alle Kosten, inklusive der Kosten für Fahrten, Lehrmaterialien, etwaige Übernachtungen bei Präsenzveranstaltungen, etc. als Werbungskosten abgesetzt werden. Der Steuerberater gibt dabei Auskunft über die verschiedenen Möglichkeiten.