Fernlehrgang

Fernlehrgang ist ein anderer Begriff für den Fernkurs. Beide beschreiben die gesetzlich geregelt Form des Fernunterrichts, bei dem sich Dozenten und Studenten während des Unterrichts nicht am selben Ort befinden, sondern über Studienhefte und Prüfungsaufgaben, Telefon und/oder Onlinestudienzentren miteinander in Kontakt stehen. Präsenzseminare können auch zu einem Fernlehrgang gehören, der Großteil des Lehrgangs wird aber definitionsgemäß in räumlicher Trennung und mit freier Zeiteinteilung der Studenten sowie gegebenenfalls berufsbegleitend abgehalten. Zu den Lehrmitteln zählen Studienhefte, Audio-CDs (z.B. bei Sprachkursen), Computer- oder Web Based Trainings, die online abgehalten werden können, und Einsendeaufgaben, die der Leistungsüberprüfung dienen. Mit Fernlehrgängen können Schulabschlüsse, Berufsabschlüsse und Hochschulabschlüsse berufsbegleitend und von zu Hause aus absolviert werden. Zudem können berufliche Zusatzqualifikation oder Spezialisierungen erlangt werden. Der Verbraucherschutz regelt dabei die Rechte der Studenten, dazu zählt zum Beispiel ein 14tägiges Rücktrittsrecht und gleich bleibende Gebühren für die Dauer des belegten Studiengangs. 2005 konnten Studierende aus 2097 verschiedenen staatlich zugelassenen Fernlehrgängen wählen, die von 334 verschiedenen Instituten angeboten worden waren.