Wie erkennt man, ob ein Fernstudium und dessen Abschluss staatlich anerkannt werden?

Fernstudiengänge, die von verschiedenen Hochschulen und Fernschulen angeboten werden, und die dazu gut sichtbar in ihrer Beschreibung ein Siegel der ZFU (Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht) tragen, sind grundsätzlich staatlich anerkannt und somit sind es auch ihre Abschlüsse. Errichtet wurde die ZFU durch den Staatsvertrag zum Fernunterrichtswesen von 1978, der 1991 zuletzt geändert und für alle Bundesländer geltende gemacht wurde. So entscheidet die ZFU zum Beispiel über eine Zulassung oder eine Nicht-Zulassung der Studenten zu den verschiedenen Lehrgängen. Im Vertrag ist festgehalten, dass Fernstudiengänge in Deutschland nur mit einer Zulassung beworben und angeboten werden dürfen. Die ZFU ist zudem zuständig für eine Überwachung der Entwicklung des Fernunterrichts in Deutschland sowie deren Förderung. Sie steht mit den Vertretern der Länder in Kontakt, um sie bei Fragen und Problemen betreffend des Fernunterrichts zu beraten. Studieninteressierte können sich direkt an die ZFU selbst wenden, um Auskünfte und Informationen zu allen angebotenen Fernstudiengängen zu erhalten, die im Staatsvertrag eingeschlossen sind. Neben diesen beratenden und fördernden Tätigkeiten hat die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht auch das Recht dazu, Verstöße gegen die zugrunde liegenden Gesetze von Seiten der Institute oder Studierenden mit Bußgeldern zu ahnden. Insgesamt stellt sie also einen umfangreichen Apparat zur Sicherung der Qualität der Lehre an Fernunis dar, um die staatliche Anerkennung zu erteilen.