Dekan

Als „Dekan“ bezeichnet man den Leiter einer Fakultät oder eines Fachbereichs einer Hochschule. Der Fakultätsrat wählt den Dekan in einem Turnus, der sich je nach Hochschule über zwei, drei oder vier Jahre erstreckt. Zum Aufgabengebiet des Dekans zählen organisatorische und verwaltungstechnische Verpflichtungen. Er übernimmt das Management der ihm unterstellten Fakultät und koordiniert so zum Beispiel auch die Zusammenarbeit mit anderen Fachrichtungen, um zum Beispiel Raum- oder Stundenplanüberschneidungen bei Fächern, die oft in Kombination belegt werden, soweit wie möglich zu umgehen. Ebenso gehören Angelegenheiten des Finanziellen und Personalfragen zum Aufgabenbereich eines Dekans. Im Bereich der Repräsentation übernimmt der Dekan mit Amtsantritt die Aufgabe, Habilitations- und Promotionsurkunden seiner Fakultät nicht nur zu unterschreiben sondern auch bei den entsprechenden Festakten zu überreichen. An vielen Universitäten hat sich der Brauch eingebürgert, dass der Stellvertreter des Dekans, der so genannte Prodekan, entweder dessen Vorgänger oder angestrebter Nachfolger ist. Auf diese Weise erfolgt eine gute Einarbeitung eines jeweils neuen Dekans in seinen Aufgabenbereich.