Numerus Clausus (NC)

Numerus Clausus bezeichnet im Allgemeinen erst einmal eine „geschlossene Anzahl“ und wird also gebraucht, um eine Anzahl zu begrenzen. Im universitären Kontext ist die Bezeichnung gebräuchlich, um ebenfalls eine Zahl zu begrenzen – und zwar die Zahl der Studienanfänger eines Faches in einem Semester. Der Numerus Clausus eines Jahres kann sich von Semester zu Semester verändern, je nach Studienbegebenheiten oder etwa finanziellen Mitteln, die der Fakultät zur Verfügung stehen, um die Lehrmittel im betreffenden Fach zu finanzieren. Somit ist der Numerus Clausus also eine Zulassungsbeschränkung. Diese Zulassungsbeschränkung wird in Form einer Durchschnittsnote angegeben. Abiturienten, die diesen Notenschnitt erreicht haben, können sich dennoch auf den in Betracht gezogenen Studiengang bewerben und auch aufgenommen werden, obwohl sie unter dem NC liegen. Diese Möglichkeit tritt ein, wenn sich nicht genügend andere Bewerber einschreiben wollen und die Studienkapazitäten noch nicht ausgeschöpft sind. Tritt dieser Fall nicht ein, können die Bewerber, die unter dem NC liegen, auf eine Warteliste gesetzt werden und unter Umständen in den Studiengang nachrücken, wenn andere Bewerber ihren Studienplatz aus verschiedenen Gründen doch nicht für sich beanspruchen möchten. Andererseits ist es auch möglich, dass Bewerber, deren Notendurschnitte über dem NC liegen, nicht sofort angenommen werden und auf die Warteliste gesetzt werden, weil der Andrang auf ein Studienfach zu groß ist.