Wer ein Fernstudium aufnehmen möchte, den plagen gleich mehrere Fragen. Dazu zählt auch die Frage nach den Kosten. Wie viel kostet ein solches Studium? Wie werden die Gebühren berechnet? Kann ich diese Gebühren monatlich abbezahlen oder muss die Bezahlung auf einmal erfolgen? Gibt es Möglichkeiten, mich bei der Übernahme der Kosten unterstützen oder gar befreien zu lassen? Was ist aktuell ein günstiges Fernstudium? Natürlich will das alles in Ruhe durch- und bedacht sein, um sich mit dem Unterfangen, dass da Fernstudium heißt, nicht finanziell zu überheben. Aber der Reihe nach.
Kosten und Berechnung
Die Kosten sind zum einen von der Hochschule, an der man sein Fernstudium beginnen möchte, selbst abhängig. Hinzu kommen Unterschiede zwischen Studiengängen, die mit einem akademischen Grad abschließen und reinen Fortbildungsmaßnahmen, die der beruflichen Qualifikation oder Weiterbildung dienen. An der Fernuni Hagen, der einzigen deutschen Universität, die ausschließlich Fernkurse anbiete, staffeln sich die Kosten nach Fachrichtungen. Dabei werden unter anderem Studierendenschaftsbeiträge und Beiträge für die einzelnen Kurse und Module, die belegt werden müssen, veranschlagt. So können die Kosten für ein einzelnes Semester zwischen knapp 200 € und circa 370 € liegen. Die meisten Studiengänge dauern dabei in etwa sechs Semester. Die verschiedenen Bachelorstudiengänge liegen bei der Fernuni Hagen zwischen 1400 € und 2500 €. Die Kosten eines Masterstudiengangs liegen zwischen 600 € und 1300 €.
Institute, die lediglich Fernlehrgänge anbieten, informieren erst über die Kosten dieser Kurse, wenn die Interessierten ihre Daten hinterlassen und schriftliches Informationsmaterial anfordern.
Art der Bezahlung
Fast alle Fernhochschulen ermöglichen es ihren Studenten, die Kosten monatlich abzubezahlen. Die Gesamtsumme wird also durch die Anzahl der Monate, die die Regelstudienzeit umfasst, geteilt, unter Umständen wird ein geringer Zinssatz hinzugefügt. An der Fernuni Hagen wird die Bezahlung mit der Buchung von Kursen/Modulen fällig, also vor jedem Semester.
Möglichkeiten der Bezuschussung, Förderung
Wie bei einem herkömmlichen Hochschulstudium auch, können die Studenten einen Antrag auf BAföG stellen. Die Sätze, die ihnen gezahlt werden, sind vom eigenen Einkommen und zusätzlich vom Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Ehegatten abhängig. Für Fernlehrgänge können bei der Agentur für Arbeit so genannte Bildungsgutscheine beantragt und eingelöst werden. Studenten, die sich in einem Zweitstudium befinden, haben grundsätzlich kein Recht auf Erlass oder Bezuschussung der Gebühren. Es gibt somit auch Möglichkeiten günstig an ein Fernstudium zu kommen.