Weiterbildung im Arbeitszeugnis

Die Arbeitswelt befindet sich seit jeher in einem stetigen Wandel. Dies gilt ganz besonders für die derzeitige, von Globalisierung und technischen Innovationen geprägte Dekade. Für die meisten Arbeitnehmer ist die stetige Weiterbildung von hoher Bedeutung, nicht nur zur Bewältigung der steigenden Anforderungen, sondern auch zur Wahrung von Aufstiegschancen. Wer sich um eine neue Stelle bewirbt und ein Zwischen¬zeugnis beilegt, das seine Qualifikation bescheinigt, sollte auf einige Details achten.

Der Standardsatz zur Kompetenz, der sich in den allermeisten Arbeitszeugnissen wiederfindet, lautet: „Er/Sie verfügt über ein umfangreiches und fundiertes Fachwissen“ oder „Er /Sie besitzt umfassende und detaillierte Fachkenntnisse“. Darüber hinaus bietet die Fachliteratur für den Zeugnis¬schrei¬ber mehrere Vorschläge zur Bewertung der Lernmotivation, die nur zum Teil von Vorteil sind. Wenn z.B. Arbeitnehmern bescheinigt wird, dass sie „jede sich bietende Gelegenheit zur externen Weiter¬bildung“ nutzen, verweist dies auf eine eher arbeitsscheue Einstellung. Wenn ein Arbeitnehmer „be¬strebt ist“, seine Kenntnisse zu erweitern, kann dies auch als Hinweis auf Inkompetenz eingeschätzt werden, denn Verben wie „bestrebt“ oder „bemüht“ verweisen in der kniffligen Zeugnissprache auf einen erfolglosen Versuch. Dass die Weiterbildung jedoch auch beim klügsten Geist niemals abgeschlossen sein kann, hat Goethe im „Faust“ bereits sehr treffend formuliert: „Da steh ich nun, ich armer Tor, und bin so klug als wie zuvor“ lässt er Dr. Faust klagen, weil dieser mangels Lebenserfahrung auch nach dem Studium der Philosophie, der Rechtswissenschaften, der Medizin und der Theologie immer noch vom unbehaglichen Gefühl der Wissens¬lücken gequält wird.

Vorteilhaft ist daher, nicht das Bemühen um die Behebung von Wissenslücken zu betonen, sondern den sehr guten Kenntnisstand, der z.B. in der folgenden Aussage zum Ausdruck kommt: „Durch die aktive Teilnahme an Seminaren erweitert und aktualisiert er laufend sein Wissen, was sich sehr vorteilhaft auf die Arbeitsergebnisse auswirkt.“

Der Besuch einer Fortbildung kann wie folgt vorteilhaft dargestellt werden: „Er/Sie hat sich in eigener Initiative nebenberuflich mit sehr gutem Ergebnis zum staatlich geprüften Techniker weitergebildet.“ Die Fort¬bildung ist sowohl für Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber von Vorteil, da beide von der erhöh¬ten Qualifikation profitieren können, die oft auch zur Beförderung führt. Daher werden Fort¬bildungen vom Arbeitgeber in der Regel auch finanziell unterstützt. Nachteilig hingegen wäre es, wenn der Arbeitnehmer direkt nach einer im Zeugnis erwähnten Arbeitgeber-finanzierten Fortbildung kündigt oder nach Abschluss der Weiterbildung laut Arbeitszeugnis keine Erweiterung des Verant¬wortungsspektrums erfolgt ist. Qualifikation und Verantwortungsspektrum müssen sich also gleichmäßig ent¬wickeln, denn ohne praktische Anwendung ist das neue Wissen bald wieder „verlernt“.

Wenn man als Arbeitnehmer häufiger an Weiterbildungen und Fortbildungen teilnimmt sollte man die oben genannten Punkte in seinem Arbeitszeugnis berücksichtigen. Hier können auch Experten bei der Überarbeitung und Erstellung von Arbeitszeugnissen behilflich sein.