Bildungskredit

Studenten, die die Kosten eines Studiums nicht selbst aufbringen können, aber nicht zum Bezug von BAföG berechtigt sind, haben die Möglichkeit, auf den Bildungskredit zurückzugreifen, der von der KfW vergeben wird. Der Antragssteller muss sich jedoch in einer fortgeschrittenen Phase seiner Ausbildung befinden, wie etwa am Anfang des Masterstudiums. Der Bildungskredit wird unabhängig von eigenem Einkommen und dem Einkommen des Ehepartners oder der Eltern vergeben. Die Monatsraten, die von der KfW ausgezahlt werden, liegen in unterschiedlichen Höhen, jedoch mindestens bei 100 Euro. Die Mindestlaufzeit des Kredits beträgt 24 Monate, die maximale Höhe des gesamten Kredits liegt bei 7200 Euro. Einmalzahlungen von maximal 3600 Euro werden nur in Ausnahmen und nach einem gesonderten Antrag (zum Beispiel für einen Laptop) gezahlt. Ab Tilgungsbeginn wird die Gesamtsumme des Kredits inkl. der Zinsen, die halbjährlich neu festgeschrieben und während der erste vier Jahre der Laufzeit gestundet werden, in monatlichen Raten à 120 Euro zurückgezahlt. Rückzahlungsbeginn ist in der Regel ein Jahr nach Beenden der Ausbildung oder des Studiums.