Bildungsurlaub

Bildungsurlaub bezeichnet ein bestimmtes Kontingent an bezahlten und freien Tagen, die Arbeitnehmern zur beruflichen, politischen, sozialen oder gewerkschaftlichen Bildung nutzen können – dieser Bildungsurlaub ist aber ausdrücklich nicht dafür vorgesehen, ihn als Erholungsurlaub zu nutzen. In den 1970er Jahren hatte sich die Bundesrepublik dazu verpflichtet, einen solchen bezahlten Bildungsurlaub einzuführen, blieb jedoch so lange untätig, bis die Länder diese Aufgabe und die Regelung dessen in eigens dafür vorgesehenen Landesgesetzen regelten. Bis auf Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen verfügt auch jedes Bundesland über entsprechende Gesetze zum Bildungsurlaub, die Bezeichnung unterscheidet sich jedoch gegebenenfalls von Bundesland zu Bundesland. In diesen Gesetzen sind die Dauer, die Häufigkeit, die Bezahlung und andere Aspekte des Bildungsurlaubs auf Landesebene geregelt. Der Bildungsurlaub kann dazu genutzt werden, an Kursen oder Fortbildungen teilzunehmen, während eines Fernstudiums zu den vorgeschriebenen Präsenzseminaren reisen zu können, oder aber auch, um sich politisch weiterzubilden. Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass ihnen dieser Bildungsurlaub zusteht, oder beanspruchen ihn aus anderen Gründen nicht. Dabei sollte er als Chance verstanden werden, seine beruflichen und privaten Interessen zu vertiefen, um sich damit gegebenenfalls auch für einen Aufstieg innerhalb der Firma qualifizieren zu können.