Diplom

„Diplom“ bezeichnet einen akademischen Grad, der nach Abschluss eines Studiengangs der Wirtschafts-, Ingenieurs- oder Naturwissenschaften verliehen wird. Im Zuge des Bologna-Prozesses ist er vielerorts bereits dem Master gewichen, manche Hochschulen bieten den Master jedoch aus nächsthöheren Studiengrad nach dem Diplom an. Der Begriff „Diplom“ wurde von der Antike bis in die frühe Neuzeit nicht nur für akademische Abschlüsse sondern auch für wichtige Schriftstücke verwendet, später wurde der Begriff in diesem Bereich durch die „Urkunde“ ersetzt. Das Diplom als akademischer Grad berechtigt in der Regel zum Aufnehmen der Arbeit am nächsthöheren Grad – der Promotion und dem dazugehörigen, abschließend verliehenen Doktortitel. Als „Titel“ wird das Diplom immer in Verbindung mit dem studierten Fach genannt, so also zum Beispiel „Diplombiologe“ oder „Diplomökonom“. Auch außerhalb des universitären Rahmens wird der Diplomtitel für einen besonders qualifizierten Abschluss verwendet, dann jedoch nicht als akademischer Grad sondern als staatliche Abschlussbezeichnung. An dualen Hochschulen oder Berufsakademien kann man also auch ein Diplom erlangen, dann steht hinter der Berufsbezeichnung das entsprechende Kürzel (DH oder BA) in Klammern.