Erststudium

Als Erststudium wird das Studium bezeichnet, das bislang ohne Abschluss geblieben ist. Wenn man also auch zum zweiten Mal ein Studium beginnt, nachdem man einen ersten Anlauf zum Beispiel abgebrochen hat, so dient diese zweite Aufnahme auch als Erststudium. Es können theoretisch also beliebig viele Studiengänge nacheinander aufgenommen und wieder abgebrochen werden, die dann alle als Erststudium zählen. Erst, wenn in einem Studiengang ein Abschluss erlangt wurde, ist das Erststudium abgeschlossen. Die Aufnahme eines weiteren Studiengangs nach einem abgeschlossenen Studium zählt dann erst als Zweitstudium. Der Begriff des Erststudiums wird sowohl auf universitäre Präsenzstudiengänge als auch auf Fernstudiengänge, die zu einem akademischen Grad führen sollen, angewandt. Im Zuge der Anmeldung/Immatrikulation müssen die Studenten angeben, ob der angestrebte Studiengang von ihnen im Erst- oder im Zweitstudium absolviert wird. An vielen Hochschulen hat dieser Status dann Auswirkungen auf etwaige Studiengebühren oder auf die Semesterbeiträge, die von den Studenten geleistet werden müssen.