Exmatrikulation

Die Exmatrikulation ist der Gegenpart zur Immatrikulation (der Einschreibung). Verlässt ein Student nach Beenden seines Studiums die Hochschule, so werden er und seine Matrikelnummer von der Verwaltungsliste der Uni gestrichen, mit der Abmeldung erfolgt die Exmatrikulation. Neben der regulären Exmatrikulation, wie sie nach Beenden des Studiums erfolgt, kann es auch zu einer Zwangsexmatrikulation kommen. Gründe für eine solche können zum Beispiel das mehrfache Nichtbestehen einer Prüfung sein, so dass der Student sein Studium nicht fortsetzen kann. Auch, wenn der Semesterbeitrag weder in der regulären noch in der verlängerten Rückmeldefrist nicht gezahlt wird, wird der Student zwangsexmatrikuliert. Die Rückmeldung erfolgt an den meisten Unis mit Zahlung des Semesterbeitrags, gibt es ein zusätzliches Verfahren zur Rückmeldung und wird dieses nicht korrekt ausgeführt kann es ebenso zur Zwangsexmatrikulation kommen. Die Hochschule ist außerdem dazu berechtigt, einen Studenten der Uni zu verweisen, wenn es zu Strafakten gekommen ist oder wenn der Student innerhalb von zwei Jahren keinen einzigen Leistungsnachweis erbracht hat.