Berufsakademie

Studenten an einer Berufsakademie werden auf die Art ausgebildet, wie es von Wirtschaft und Politik so oft gefordert wird: Mit einem großen Schwerpunkt auf dem Praxisbezug der theoretisch erlernten Kenntnisse. Der Besuch einer Berufsakademie ist immer zweigegliedert: Theoretische Studienphasen wechseln sich mit praktischen Phasen in einem Unternehmen, bei dem der Student unter Vertrag steht und das in inhaltlicher Nähe zu den Bestandteilen der Studienphasen steht, ab. Als Zulassungsvoraussetzung zu einem Dualen Studiengang an einer Berufsakademie muss zum einen eine Fach- oder eine Allgemeine Hochschulreife nachgewiesen werden können, des Weiteren muss bei Beginn des Studiums der Praktikumsvertrag der Firma, in der die Praxisphasen absolviert werden, vorliegen. Der Praxisbezug ist bei einer Berufsakademie oftmals so entscheidend, dass Dozenten und Praktikumsbetreuer der Unternehmen zusammen an den Inhalten des Studiums arbeiten und über das Fortkommen der Studenten in engem Kontakt stehen. Das Grundstudium an einer Berufsakademie ist nach zwei Jahren mit einer erfolgreich abgeschlossenen Zwischenprüfung zu Ende, nach weiteren zwei Semestern (einem Jahr) ist das Studium dann erfolgreich beendet, wenn der Student mindestens die Note „Ausreichend“ erlangt hat. Die Wiederholung eines gesamten Semesters ist nicht möglich, lediglich einzelne Prüfungen können bei Nichtbestehen wiederholt werden. Bei einem erneuten Nichtbestehen wird der Student exmatrikuliert und verliert zusätzlich seine Stelle im Unternehmen, die während der Ausbildungszeit mit bis zu 1.600 Euro pro Monat vergütet werden kann.